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    Öffnungszeiten Restaurant Schlosshof Dornach 

     

    Mittwoch bis Sonntag täglich ab 11 Uhr.

    Unsere Lokalitäten
    - Gesamtes Restaurant im EG bis 90 Personen 
    - Magdalenen-Stübli im EG bis 32 Personen
    - Schlosstube im 1.OG 20 bis 30 Personen
    - Gartenrestaurant mit über 250 Sitzplätzen
    - Festhalle Schlosshof gegenüber dem Restaurant
      bis 250 Personen 

    - Diverse Catering-Location auf Anfrage
    - Apero's und Anlässe auf der Wiese bei der Ruine Dorneck 
      

    Schlosshof - Takeaway
    Mittwoch bis Sonntag
    11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr 

    Sämtliche Gerichte können Sie bei uns abholen
    un
    zu Hause geniessen.
    Lieferservice ebenfalls möglich.

    Einfach bestellen - Tel. 061 702 01 50 

     

    Geschenkgutscheine
     

    Gutscheine à Fr. 100.-- oder 50.--
    Bestellen Sie einfach per Mail die gewünschten Gutscheine

    und wir senden Ihnen diese per Post inkl. Einzahlungsschein zu.
    Link für Ihre Bestellung: Gutscheine
                                         

     

     

    Jetzt Wildsaison 

     

    Bis Mitte November servieren wir feine Wildgerichte.
    Wildschweinpfeffer, Rehschnitzel, Rehrücken, Hirschentrecôte,
    Pilzravioli 
    und vieles mehr.

    Serviert mit feinen Beilagen, hausgemachten Spätzli,
    Rotkraut & Rosenkohl, frischen Pilzen und glasierten Maroni.

    Waidmannsheil    

     

    Fondue-Chinoise Aktion!

     

    Im November & Dezember
    Gemischter Saisonsalat zur Vorspeise,

    Poulet- und Rindfleisch mit 6 verschiedenen
    hausgemachten Saucen,
     Cornichons, Silberzwiebeln,
    Pommes frites und Reis

    Essen soviel Sie mögen!
    Mittwoch & Donnerstag ab 18 Uhr.
    Zum Spezialpreis von Fr. 39.80 anstatt Fr. 49.80

     

    Im Frühling 

     

    Badische Spargeln mit hausgemachter Sauce Hollandaise & Mayonnaise, 
    mit Lammrückenfilet, Entrecôte, Kalbssteak oder einem Lachs-Steak 
    dazu servieren wir Ihnen unsere Frühlingskartoffeln mit Rosmarin. 

    Ein Genuss für alle Spargelliebhaber! 

    Geniessen Sie bald ein paar tolle Stunde bei uns im Schlosshof.

    Sommer Grillspezialitäten

     

    Im Sommer grilliert unser Chef de Grill auf dem Lavasteingrill.
    Côte de Boeuf, Riesen Schweinskoteletten, Lamm, Entrecôte, Bison Rinderfiletsteak, feine Würste von unserem Hausmetzger und vieles mehr! 
    Dazu servieren wir Ihnen viele verschiedene Beilagen nach Wahl und die besten Salate weit und breit.
    Ein Erlebnis für jeden Grill-Fan!

     

     

     

    Im Februar & März viele verschiedene
    Cordon-bleu!


    Gefüllte und panierte Kalbs- oder Schweinschnitzel                                                                     

    - Appenzeller Art mit Moschtbröckli und Appenzellerkäse
    - Tessiner Art mit Nostrano Salami und Bufala Mozzarella
    - Walliser Art mit Beinschinken, Raclettekäse & Tomaten 
    - Amerikaner Art mit Schinken., Speck, Zwiebeln und Käse
    - Elsässer Art mit Münsterkäse und Rohschinken 
    - Traditionell Schlosshof mit Beinschinken und Toggenburger Bergkäse

    Alle unsere Cordon-bleu servieren wir Ihnen mit einer Beilage nach Wahl
    Pommes frites, Nudeln, Reis und Gemüsegarnitur  
    Schweins Cordon-bleu Fr. 34.50
    Kalbs Cordon-bleu Fr. 43.80

     

    Viele Saison Special Aktionen! 


    Rösti-Wochen, Schnitzel-Tage, Fisch-Genuss, Käsefondue- und Raclette Abende

     

    UNSERE HITS

    FÜR JEDE GESCHMACK

    Öffnungszeiten

    Mittwoch bis Donnerstag 
    11.00-22.30 Uhr
    Freitag & Samstag
    11.00-23.00 Uhr
    Sonntag & Feiertage
    11.00-20.00 Uhr

    Montag & Dienstag geschlossen 

    Bei schönem Wetter und grossem Andrang bleibt das Restaurant
    am Abend länger geöffnet!
    Für Gruppen ab 50 Personen, zum Mittag- oder Abendessen öffnen wir auch montags & dienstags

    Ostermontag & Pfingstmontag sind wir gerne
    ab 11 Uhr für Sie da!


    Betriebsferien 2025
    23. Dezember 2024 bis und mit 23. Januar 2025

     

    Reservationen 
    Tischbuchungen zum Mittagessen sind um zwischen
    11.30 und 12.15 Uhr möglich.

    Abendessen zwischen 18.00 und 19.30 Uhr

    Küchen Servicezeiten
    Warme Gerichte von 11.45 Uhr bis 13.45 Uhr und
    am Abend ab 17.30 Uhr bis 21.15 Uhr, Sonntag bis 19.00 Uhr 
    Gerichte aus der kalten Küche, Suppen & Pommes frites servieren wir den ganzen Tag.
    Sonntage & Feiertage geniessen Sie das gesamte Angebot aus der Schlosshof-Küche von 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr


    Für Bankette, Hochzeiten und bei schönem Wetter bleibt das Restaurant am Abend länger geöffnet!






    Unsere Herbst-Winter Lounge Apero Time auf der Terrasse

    Was Ritter und Grafen einst schätzten


    Heute können Gäste, die im Restaurant Schlosshof einkehren, das geniessen, was Ritter und Grafen einst schätzten: etwas Feines aus Küche und Keller mit einzigartiger Aussicht auf das Birs- und Leimental, die Stadt Basel und das benachbarte Elsass mit den Vogesen. Das von Urs Schindler seit Mai 1993 geführte Restaurant liegt direkt neben der Burgruine Dorneck, die nach dem Erdbeben von 1356 durch den Grafen von Thierstein wiederhergestellt wurde, dann aber 1798 abbrannte. Das Restaurant Schlosshof existiert seit 1933.

    AUF EINEN BLICK

    Das Schlosshofteam heisst Sie herzlich willkommen. Wir sind Ihr Ausflugsziel und Partner für jeden Anlass. Verbringen Sie mit uns ein paar unbeschwerte Stunden des Genusses und der Erholung. - Entfliehen Sie der Hektik des Alltags, geniessen Sie die herrliche Aussicht und lassen Sie sich von uns verwöhnen. Ob Sie eine Grillade, einen Teller Pasta, einen marktfrischen Salat, ein kühles Bier oder einen feinen Schluck Wein bei uns geniessen möchten - wir garantieren für Top-Qualität und einen freundlichen Service. Das Leben kann so schön sein!

    Auf Ihren Besuch freuen wir uns.
    Ihr Schlosshof-Team



    Restaurant Schlosshof Dornach
    Urs Schindler, Gastgeber
    Schlossweg 125
    CH-4143 Dornach

    Tel.: +41 61 702 01 50
    Fax: +41 61 702 01 51

    info@schlosshof-dornach.ch

     

    ©2024

     


    Kontakt

    Anreise

     

    MIT DEM AUTO

    Basel/Arlesheim - Autobahn J18 - Ausfahrt Reinach-Süd - Dornach - Ruine Dorneck Es stehen genügend Parkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung.

     

    MIT DEM ÖV

    Mit dem Ortsbus Nr. 66 bis “Ober-Erli” und dann zu Fuss zur Ruine Dorneck (10 Min.).

     

    MIT UNSEREM BUS

    Nach Absprache holen wir Gruppen ab 10 Personen gerne kostenlos in Dornach am Bahnhof ab.

     

     

    Öffnungszeiten



    Mittwoch bis Donnerstag 11.00 Uhr bis 22.30 Uhr
    Freitag & Samstag 11.00 Uhr bis 23.00 Uhr
    Sonntag & Feiertage 11.00 Uhr bis 20.30 Uhr

    Montag & Dienstag geschlossen - -Für Gruppen ab 50 Personen öffnen wir gerne auch an diesen Tagen.


    Bei schönem Wetter und grossem Andrang bleibt das
    Restaurant am
    Abend länger geöffnet!

    Montag geschlossen ausser an Feiertagen wie
    Ostermontag & Pfingstmontag


    Betriebsferien
    Das Restaurant bleibt vom 23. Dezember 2023 bis 25. Januar 2024 geschlossen
    Am Mittwoch 21. Februar 2024, Basler Fasnacht bleibt das Restaurant geschlossen






     

    Die Felder welche mit * gekennzeichnet sind müssen ausgefüllt werden.


    Tisch buchen

    Reservationen zum Mittagessen um 12 Uhr/12.15 Uhr und
    zum Abendessen um 18.00, 18.30 und 19.00 Uhr.
    Bitte mindestens 48 Stunden im Voraus reservieren.
    Online Reservationen für den heutigen Tag sowie Reservationen bestimmter Tische sind leider nicht möglich!
    Reservationen im Garten von Mai bis September buchbar.
    In der Sommerzeit, bei schönem Wetter ist Ihr Tisch automatisch draussen reserviert.

    Höflich bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir keine bestimmten Tische wie am Fenster oder an der Gartenfront fest Zusagen können.

    No show up - Nicht erscheinen einer Reservation wird mit einer Gebühr von Fr. 35.-- pro Person verrechnet.

    Eine Reservation ist erst nach einer Mail Bestätigung durch uns gültig.
    Mit einer Reservation akzeptieren Sie unsere allgemeinen verbindlichen Geschäftsbedingungen AGB.

    Graue Kalenderfelder - Das Restaurant ist ausgebucht oder geschlossen.


    Die Felder welche mit * gekennzeichnet sind müssen ausgefüllt werden.
    Mit einer Reservation und/oder Bestellung akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste kulinarisch verwöhnen zu dürfen. Für weitere Auskünfte oder eine unverbindliche Besprechung sind wir gerne für Sie da. Bis bald im Restaurant Schlosshof! Urs Schindler, Gastgeber Restaurant Schlosshof Dornach


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    Ese labore rero tem hil ilibust, saerruptatem sae ducipsus a cullupi enduciet quas eum etur?
    Runt. Ugiaepero quam, ommoluptatur a natquiae doluptamus, ea iur? Nobitat iisimus apereperias voluptate de nullenest raecepe officil iquatem quatatus.


    AGB

    Restaurant Schlosshof Dornach – Schindler Gastro AG - Schlossweg 125 - 4143 Dornach
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

     

    1 Geltungsbereich

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Restaurant Schlosshof (resp. der Schindler Gastro AG, Dornach), nachfolgend Gastgeber genannt und dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des betroffenen Vertrages und der übrigen AGB Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

     


    2 Rahmenbedingungen und generelle Regelungen

    2.1 Definition „Gruppen“ / Gastronomieleistungen für Gruppen und Veranstaltungen

    Als Gruppe im Sinne dieser AGB werden Gästeanzahlen von 10 Personen und mehr bezeichnet. Die Reservation sowie allfällige Änderungen der gewünschten Leistungen werden für den Gastgeber erst verbindlich, wenn sie durch den Gastgeber und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt worden sind. Die Auswahl der Food & Beverages Leistungen (Speisen und Getränke) sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Spätestens 48 Stunden vor dem Anlass muss die definitive Teilnehmerzahl, dem Gastgeber schriftlich mitgeteilt werden. Verrechnet wird immer die effektive Zahl der Teilnehmer, mindestens die Anzahl der angemeldeten Personen (siehe dazu auch Punkt 4 Stornierungen und Änderungen von Reservationen).

    2.2 Reservation und Nutzung von Restaurant, Schlosstube, Saal, Festhalle, Infrastruktur und/oder Gastronomieleistungen

    Sämtliche Abmachungen mit dem Gastgeber bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Die Reservation gilt als definitiv nach Eingang einer gültigen schriftlichen Bestätigung. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax und Email Nachrichten. Andernfalls behält sich der Gastgeber das Recht vor, die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Tischreservationen für das Restaurant sind auch mit einer telefonischen Reservation gültig, welche durch den Gastgeber bestätigt wurde. Für Vertragsänderungen und/oder -Ergänzungen reicht es, wenn sie von der dadurch betroffenen Partei schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt werden. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 10 Personen teilnehmen wird dem Gastgeber spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung das detaillierte Programm, Angaben über die Einrichtung der Räumlichkeiten und der technischen Hilfsmittel (sofern notwendig) und die Anzahl der teilnehmenden Personen übermittelt. Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.

    Für Reservationen die innert 48 Stunden storniert werden verrechnen wir einen Unkostenbeitrag von Fr. 35.-- pro Person.

    Sie reservieren für 10 Personen und nur 5 Personen kommen zum vereinbarten Termin, wir verrechnen einen Unkostenbeitrag von Fr.175.-- zuzüglich Ihrer Konsumation.

    Reservationen bestimmter Tische sind leider keine möglich.

    2.3 Zimmerbelegung und Nutzung, Nutzung WLAN, Rauchen und Tierhaltung

    Gästezimmer dürfen maximal mit den Personen belegt werden, welche bei der Reservation angegeben wurden. Bei einer Mehrbelegung, erfolgt eine entsprechende Nachverrechnung an den Gast, welcher die Reservation ausgeführt hat. Die Unterund Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Für einen Zugang zum Internet via WLAN muss der Gast seine Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. Das Rauchen ist im gesamten Haus strikte untersagt, Ausnahme bildet die Gartenterrasse im Parterre. Tierhaltung in den Gästezimmern ist nicht erlaubt. In den Räumlichkeiten des Restaurants besteht für alle Tiere Leinen- und Beaufsichtigungspflicht durch den Gast. Tiere gehören nicht auf Stühle sondern unter den Tisch.

    2.4 Technische Einrichtungen und Dekoration

    Ohne Angaben des Gastgebers oder des Gastes erfolgt die Bereitstellung des Restaurant/Saales ohne jegliche technische Einrichtung und Dekoration. Die Verwendung von eigenen elektrischen/elektronischen Anlagen und Geräten des Gastes und der Nutzung des Stromnetzes des Gastgebers bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Gastgebers. Durch die Verwendung solcher Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gastgebers gehen zu Lasten des Gastes. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Gastgeber abzusprechen.

    2.6 Preise

    Die vom Gastgeber kommunizierten Preise verstehen sich Netto in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

     

     

    3. Abrechnung von Leistungen des Gastgebers

    Bestellte, jedoch nicht beanspruchte Leistungen, sowie No Shows, werden zu 100% verrechnet. Werden kurzfristige Änderungen nach erfolgter Bereitstellung von vereinbarten Einrichtungen verlangt, hat der Gastgeber Anspruch auf Entschädigung des dadurch entstehenden Zeitaufwandes zum Mitarbeiterstundenansatz und weiterer ihm dadurch entstehenden Kosten. Ohne speziellen Hinweis des Gastes gehen alle aufgeführten Leistungen auf die Gesamtrechnung. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer bei Einzelverrechnungen haftet der verantwortliche Gast, welcher die Reservation getätigt hat.

     

     

    4 Stornierungen und Änderungen von Reservationen

     

    4.1 Stornierungen / Änderungen seitens des Gastes

    Kündigt der Gast den Anlass oder Teile davon, werden anhand der voraussichtlichen Gesamtkosten oder der gekündigten Teile davon folgende Kosten fällig:

     

    4.1.1 Bankette

    - 60 – 45 Tage vor dem Anlass: 50% der bestätigten Leistungen

    - 44 – 30 Tage vor dem Anlass: 60% der bestätigten Leistungen

    - 29 – 15 Tage vor dem Anlass: 80% der bestätigten Leistungen

    - 14 – 01 Tage vor dem Anlass: 100% der bestätigten Leistungen

    - No Show up 100 %, mindestens Fr. 35.-- pro Person 

     

    Änderung von Teilnehmerzahlen

    Der Gast verpflichtet sich, Änderungen der Teilnehmerzahl laufend so früh wie möglich bekannt zu geben. Die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl ist dem Gastgeber 48 Stunden dem Veranstaltungstermin mitzuteilen und bildet die Verrechnungsgrundlage. Bei einer späteren Reduzierung der Anzahl Teilnehmer werden nachfolgende Teilnehmerzahlen verrechnet. - bis 3% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl. - mehr als 3% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abweichung wird mit höchstens 3% berücksichtigt. - bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Gastgeber berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigen Räume gegebenenfalls zu tauschen. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Leistung verrechnet. Die vereinbarte Leistung kann nur für die reservierte Teilnehmerzahl garantiert werden. Der Gastgeber ist berechtigt bei einer Reduktion von Gästeanzahlen die dem Gast zugesagten Räumlichkeiten zu ändern, wenn die vertraglich abgemachte Leistung weiterhin gewährleistet ist.

     

    Raumkapazität und Tischordnung

    Bei der Reservation wird der Raum aufgrund der angefragten Personenzahl sowie dem Wunsch des Gastes hergerichtet und reserviert. Wird die maximale Kapazität des Raumes durch eine höhere Teilnehmerzahl als ursprünglich angegeben, überschritten oder ist eine andere Tischordnung als ursprünglich abgemacht, gewünscht, kann ein einwandfreier Ablauf des Anlasses nicht garantiert werden.

     

    4.2 Stornierungen und Änderungen seitens Gastgeber

    Der Gastgeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere - wenn die geforderte Vorauszahlung (vgl. nachstehend Zahlungsbedingungen) nicht binnen der gesetzten Frist geleistet wird. - bei unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen sowie im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Erbringung der Leistung dem Gastgeber unmöglich oder unzumutbar ist. - wenn der Gastgeber eine begründetet Annahme hat, dass die Veranstaltung resp. der Gast die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, oder den Ruf des Gastgebers gefährden kann.

     

     

    Zahlungsbedingungen

    Pro Tisch oder Gruppe wird eine Gesamtrechnung erstellt. Einzelinkasso ist nicht möglich. 
    Ab einem Konsumationsbetrag von CHF 1‘000.00 kann der Gastgeber eine Anzahlung von 50% des gesamten Rechnungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. zu verstehen. Der Gastgeber kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt der Gastgeber eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. Eine Restzahlung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Ende des Anlasses, entweder Bar oder mit Maestro-/Post/Visa/Mastercard. Alternativ kann nach Absprache mit dem Gastgeber eine Rechnung ausgestellt werden, welche innert 10 Tagen zu begleichen ist. Eine Zahlungs-Registration bei externen Firmen/Kunden schliessen wir ausdrücklich aus.
    Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr. 100.00 verrechnet. Gegenüber Forderungen des Gastgebers ist die Verrechnungseinrede (Stellen von Gegenforderungen) ausgeschlossen.

     

     

    5.1 Gutscheine

    Geschenkgutscheine vom Restaurant Schlosshof à Fr. 50.-- oder Fr. 100.- - können für sämtliche Konsumationen eingelöst werden.
    Ein allfälliges Verfalldatum ist auf der Rückseite des Gutscheines ersichtlich.  
    Rückforderungen wie Barauszahlung oder Rückgeld sind nicht möglich und ausgeschlossen.

     

    6 Überzeitbewilligungen

    Abendliche Verlängerungen einer Veranstaltung sind möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die Polizeistunde voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde bis 7 Tage vor dem Anlass an den Gastgeber zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können. Die entsprechenden Kosten für die Bewilligung trägt der Gast.

     

     

    7 Mitbringen und Konsumation eigener Getränke und Speisen

    Die Bewirtung in allen Räumen (inkl. Gästezimmern) und auf dem Gelände des Gastgebers ist exklusiv dem Gastgeber vorbehalten. Das Mitnehmen und die Konsumation von eigenen Getränken und Speisen bedürfen der schriftlichen Bewilligung des Gastgebers, mit welcher auch die dafür zu leistende Entschädigung (Deckungsbeitrag) festgesetzt wird.

     

     

    8 Fundgegenstände

    Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast. Können die Eigentumsverhältnisse nicht ermittelt werden, erfolgt eine Aufbewahrung von einem Monat.

     

     

    9 Haftung

    Der Gastgeber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Gast, seinen Partnern, Unterakkordanten, Gästen oder Besucher mitgebrachten Sachen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen ist Sache des Gastes. Der Gastgeber kann nicht haftbar gemacht werden für Schaden, welcher einem Veranstalter entsteht, wenn die gemieteten Räumlichkeiten ohne Verschulden des Gastgebers nicht benützt werden können (z.B. bei Elementarschäden). Der Gast haftet dem Gastgeber für alle bei einem Anlass entstandenen Verluste und Schäden an Räumlichkeiten oder Einrichtungen, auch wenn ihn selbst kein Verschulden trifft (z.B. weil ein anderer Teilnehmer den Schaden verursacht hat). Das Bekleben sowie das Beschädigen mit Nägeln, Schrauben, Klammern etc. von Wänden, Türen, Böden, Pfeilern, Scheiben, Decken und Mobiliar sind untersagt. Allfällige Schäden werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für Diebstahl und Beschädigung gegenüber dem Gast, weder für Angestellte oder Hilfspersonen des Gastes noch für Besucher oder Gäste. Dies gilt ebenfalls für Abhandengekommenen oder Beschädigungen von abgestellten oder rangierenden Fahrzeugen.

     

     

    10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Auf alle Geschäftsbeziehungen des Gastgebers ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dornach (SO) Gerichtsstand.

     

    Dornach, 1.Mai 2021
    Schindler Gastro AG 

     

     

     

     


    Impressum

    Restaurant Schlosshof Dornach
    Schindler Gastro AG

    Urs Schindler, Gastgeber
    Schlossweg 125
    CH-4143 Dornach

    Tel.: +41 61 702 01 50
    Fax: +41 61 702 01 51

    info@schlosshof-dornach.chwww.schlossalp.chwww.schlosshof-dornach.ch

    Rechnungsadresse:

    Schindler Gastro AG

    Schlossweg 125
    4143 Dornach - Switzerland
    MwSt. Nr. CHE-101.595.631
    Handelsregister CH-247.3.000.139-8

     

    Website by Schlossalp Inc. 2023


    Pressebereich


    Unsere Hits

    Im Februar und März gibt's feine verschiedene Cordon-Bleu.
    Frühling eine grosse Auswahl an verschiedenen Spargelgerichten,
    im Sommer Ruedi's Gartengrill. Wildgerichte im Herbst und viele
    weitere Aktionen wie Fondue Chinoise à discrétion, Röstiwochen oder Fischspezialitäten durch das ganze Jahr.



    Für jede Geschmack


    Auf einen Blick

    -gesamtes Restaurant im EG für bis zu 90 Personen

    -Säli im EG für bis zu 30 Personen

    -Schlossstube im 1. OG für 20- zu 30 Personen

    -Festhalle gegenüber dem Restaurant für bis zu 250 Personen

    -Grosse gedeckte Gartenterrasse mit über 250 Plätzen

    -Hochzeiten und Bankette

    -Catering & Partyservice

    -Spielgeräte für Kinder

    -Private Parkplätze (Auto und Bus).

    -Eigener Shuttle-Bus Service für Gruppen ab 10 Personen vom Banhof Dornach zum    
     Restaurant (Nach Absprache & Vorreservation).

    -Rollstuhltaugliche Toilettenanlagen, Wickeltisch

     


    Für jede Geschmack